Insolvenz vermeiden
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Frühwarnsystem für Geschäftsführer – Symptome erkennen, Maßnahmen ergreifen
Viele Unternehmensinsolvenzen kommen nicht überraschend. Sie kündigen sich an – durch sinkende Liquidität, stagnierenden Umsatz oder auffällige Kennzahlen. Wer diese Signale erkennt und entschlossen handelt, kann Krisen meistern, bevor sie existenzbedrohend werden.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen:
- Welche Frühwarnzeichen Sie kennen sollten
- Welche Instrumente Ihnen Controlling und Buchhaltung bieten
- Und wie Sie mit klarem Kopf und kluger Strategie aktiv gegensteuern
1. Typische Frühwarnzeichen erkennen
Aus unternehmerischer Praxis hat sich gezeigt: Krisen kündigen sich fast immer durch erkennbare Muster an. Dazu gehören unter anderem:
- Anhaltende Liquiditätsengpässe – etwa wenn Lieferanten nur noch gegen Vorkasse liefern oder Skonti nicht mehr genutzt werden können.
- Steigende Außenstände, selbst bei langjährigen Kunden.
- Auftragsrückgänge oder plötzlicher Umsatzverlust – z. B. durch Marktverschiebungen oder den Wegfall von Schlüsselkunden.
- Dauerhafte Ausschöpfung von Kreditlinien ohne absehbare Entspannung.
- Verzögerte Steuer- oder Sozialversicherungszahlungen – oft der letzte Schritt vor akuter Zahlungsunfähigkeit.
Wichtig: Je früher diese Signale ernst genommen werden, desto größer sind die Handlungsoptionen.
2. Controlling als Krisenradar nutzen
Ein funktionierendes Rechnungswesen ist das effektivste Frühwarnsystem. Achten Sie besonders auf:
- Liquiditätsgrade I und II
- Eigenkapitalquote und Entwicklung des Eigenkapitals
- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
- Debitorenlaufzeiten (DSO) und Lagerumschlagshäufigkeit
- Abweichungen vom Budget oder Forecast
Moderne ERP- und Buchhaltungssysteme können diese Kennzahlen automatisiert auswerten und kritische Entwicklungen sichtbar machen. Viele Unternehmen achten dabei auf Abweichungstrends – nicht nur auf absolute Werte.
3. Aktiv gegensteuern: Maßnahmen vor der Krise
Je früher reagiert wird, desto geringer ist der Sanierungsaufwand. Mögliche Stellschrauben:
- Kostenmanagement optimieren: Reduktion von Fixkosten, z. B. durch Personalmaßnahmen, Mietverhandlungen oder gezielte Einsparungen im Einkauf.
- Liquidität verbessern: Factoring, Sale-and-Lease-Back, Steuerstundungen oder Zahlungsziele verlängern.
- Umsatzpotenziale aktivieren: Cross-Selling, Nischenmärkte, neue Vertriebskanäle.
- Verhandlungen mit Gläubigern: Zahlungspläne, Stundungen oder Forderungsverzichte.
- Frühzeitige Einbindung externer Experten: Sanierungsberater, Controlling-Dienstleister oder Fachanwälte für Insolvenzrecht.
4. Sanieren statt Insolvenz – mit klarem Plan
Eine Restrukturierung kann gelingen – auch ohne Insolvenzverfahren. Erfolgreiche Sanierungen basieren auf offener Kommunikation mit Stakeholdern und realistischen Plänen. Mögliche Instrumente:
- Sanierungsgutachten nach IDW S6
- Stillhalteabkommen (sog. „Standstill Agreements“) mit Banken und Gläubigern
- Kapitalzuführung durch Investoren oder Gesellschafter
- Strategische Neuausrichtung (Produkt, Markt, Geschäftsmodell)
Wichtig ist ein belastbarer Finanzplan, der nicht auf Hoffnung, sondern auf fundierten Annahmen basiert.
5. Prävention durch professionelles Management
Unternehmen, die ihre Zahlen im Griff haben, geraten seltener in existenzielle Krisen. Wichtige Bausteine:
- Transparente Buchhaltung, idealerweise mit laufender BWA, Bilanzkennzahlen und Soll-Ist-Vergleich.
- Regelmäßige Liquiditätsplanung, auch mit Szenarioanalysen.
- Professionelle externe Begleitung, z. B. durch einen Controlling-Dienstleister oder Virtual CFO.
- Kultur der Offenheit gegenüber Risiken und Planabweichungen.
Nach gängigen Empfehlungen zur ordentlichen Unternehmensführung sollte jedes Unternehmen mindestens monatlich einen Finanzüberblick erhalten – möglichst automatisiert und aussagekräftig.
6. Handlungsempfehlungen
Was sollten Geschäftsführer tun?
- Frühzeitig handeln – nicht beschönigen!
- Fachkundige Hilfe einbeziehen (z. B. Steuerberater, Sanierungsexperten)
- Den Dialog mit Banken, Gläubigern und Partnern suchen
- Realistische Planungen aufstellen und regelmäßig aktualisieren
Was sollten Geschäftsführer auf keinen Fall tun?
- Liquiditätsprobleme ignorieren
- Engpässe durch kurzfristige Kredite verschleiern
- Mitarbeiter im Unklaren lassen – das gefährdet Motivation und Vertrauen
- Insolvenzantragspflicht versäumen (§ 15a InsO) – mit persönlicher Haftung!
Fazit: Früh handeln schützt vor Schaden
Insolvenz ist kein Schicksal – sie ist in vielen Fällen vermeidbar. Wer die Warnsignale kennt und aktiv handelt, kann nicht nur Schlimmeres verhindern, sondern gestärkt aus der Krise hervorgehen. Professionelle Unterstützung ist dabei kein Eingeständnis von Schwäche, sondern Ausdruck verantwortungsvollen Unternehmertums.